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Fusion von T-Online und der Telekom gestattet

vom 2.6.2006



Seit gestern gab der Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht für die Fusion. Er sah es nicht erwiesen, dass Aktionäre durch die Entscheidung der Telekom benachteiligt werden. Die Aktionäre waren mit den Umtauschangeboten für ihre Anteile unzufrieden und hatten deshalb geklagt, müssen aber nun mit der Entscheidung vom BGH leben.

Unter dies begrüßte die Telekom und T-Online die Entscheidung: : "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Das Wirksamwerden der Verschmelzung wird uns erlauben, die Synergien der Verschmelzung noch im laufenden Geschäftsjahr so umfassend wie möglich zu realisieren und unsere Wettbewerbsfähigkeit zu steigern“, meinte Rainer Beaujean, ExVorstandsvorsitzender der T-Online International AG.

Die Verschmelzung wird durch die Eintragung ins Handelsregisters wirksam.

Update:
Wie heute bekannt wurde legt Rainer Beaujean sein Amt als Vorstandschef von T-Online nieder.